Psychopathologie

Gemäss Psychologieberufegesetz (PsyG) sind für die Zulassung zu einer postgradualen Weiterbildung in Psychotherapie 12 ECTS mit psychopathologischen Inhalten nachzuweisen.

Studierende des Hauptbereichs Masterprogramm Klinische Psychologie müssen keinen zusätzlichen Nachweis erbringen. Mit dem Studienabschluss ist der Erwerb der erforderlichen psychopathologischen Inhalte im Umfang von mindestens 12 ECTS gewährleistet.

Studierende, die den Hauptbereich Masterprogramm Klinische Psychologie nicht absolvieren, können psychopathologische Veranstaltungen aus dem Masterprogramm Klinische Psychologie anrechnen lassen. Für die Anerkennung kann das untenstehende Formular verwendet werden.


Das Formular ist eine freiwillige Dienstleistung zur Vereinfachung des Anerkennungsverfahrens. Es ist keine Voraussetzung für die Anerkennung. Stattdessen können den Weiterbildungsinstitutionen auch andere Nachweise über den erfolgreichen Besuch entsprechender Lehrveranstaltungen, ggf. auch aus anderen Abteilungen und von der Medizinischen Fakultät eingereicht werden. Bitte beachten Sie, dass wir nur Veranstaltungen bestätigen können, die in unserem Masterprogramm Klinische Psychologie angeboten wurden.

Bitte senden Sie das ausgefüllte Formular zusammen mit Ihrem Studienblatt per E-Mail an studienberatung-kpp.psy@unibe.ch oder legen Sie die Unterlagen in das Postfach der Studienberatung (Fabrikstrasse 8, 3. OG).