Gemäss Psychologieberufegesetz (PsyG) sind für die Zulassung zu einer postgradualen Weiterbildung in Psychotherapie 12 ECTS mit psychopathologischen Inhalten nachzuweisen.
Studierende des Hauptbereichs Masterprogramm Klinische Psychologie müssen keinen zusätzlichen Nachweis erbringen. Mit dem Studienabschluss ist der Erwerb der erforderlichen psychopathologischen Inhalte im Umfang von mindestens 12 ECTS gewährleistet.
Studierende, die den Hauptbereich Masterprogramm Klinische Psychologie nicht absolvieren, können psychopathologische Veranstaltungen aus dem Masterprogramm Klinische Psychologie anrechnen lassen. Für die Anerkennung kann das untenstehende Formular verwendet werden.