Anmerkungen zum Praktikum an der Abteilung Klinische Psychologie und Psychotherapie

Siehe auch Studienplan Art. 31.

Das Praktikum erfordert eine berufspraktische Tätigkeit (inkl. Lehre und Forschung) im Umfang von mindestens 300 Stunden unter Supervision von Psycholog:innen mit Universitätsabschluss (mindestens Master). Die Studierenden melden ein Praktikum vorher an.

Grundlage für die Anerkennung des Praktikums ist ein schriftlicher Praktikumsbericht, eine Praktikumsbestätigung der betreuenden Person, sowie eine Immatrikulationsbestätigung während des Zeitraums des Praktikums. Dieser Praktikumsbericht soll ca. 3 Seiten lang sein (12 pt) und eine Beschreibung der Institution, der Tätigkeiten im Praktikum und eine persönliche Stellungnahme beinhalten. Der Bericht ist bei Stefanie Arnold abzugeben.

Die Direktion des Instituts hat folgende Grundsätze für die Anerkennung von Praktika beschlossen:

  • Vor dem 3. Studienjahr im Bachelor darf kein Praktikum gemacht werden, das im Master anerkannt werden soll.
  • Das Praktikum ist vorher anzumelden bzw. überprüfen zu lassen und zwar bei der Abteilung, die thematisch mit dem geplanten Praktikum in Bezug steht.
  • Zu einem späteren Zeitpunkt wird dieses Praktikum von jeder Abteilung des Institutes anerkannt, weil davon ausgegangen wird, dass solange man genuin psychologische Arbeitsfelder kennengelernt hat, der Sinn des Praktikums erfüllt ist.

Praktika, die im Bereich der klinischen Psycholgie des Kindes- und Jugendalters absolviert werden, werden bitte in der entsprechenden Abteilung (KPKJ) angemeldet die Unterlagen zur Anerkennung des Praktikum bei der verantwortlichen Person der Abteilung KPKJ eingereicht. Danke!  

Vorsicht: Wenn Sie ein Praktikum absolvieren, während Ihr Immatrikulationsstatus "beurlaubt" ist, kann dieses nicht angerechnet werden! Während der Beurlaubung dürfen keine Leistungen der Uni bezogen werden. Dazu gehören auch Praktika.

1. Praktikum suchen:


Suche ein passendes Praktikum, in welchem du für dich interessante praktische Erfahrungen im Bereich der klinischen Psychologie und Psychotherapie sammeln willst. Für die Suche bietet sich einmal mehr Google als bester Freund an. Höre dich aber auch bei deinen Kommilitonen:innen um, erkunde dich auf unserer Homepage (manchmal werden dort offene Praktikumsplätze veröffentlicht) oder besuche die folgende Seite: psychologiestudierende.ch
Für die Wahl eines Praktikums ist es wichtig, dass du die Praktikumsanforderungen erfüllst (vgl. Allgemeines).

2. Praktikumsvoranmeldung:


Fülle das Formular (Link unten) aus und schicke es per Mail als PDF an Stefanie Arnold.
Praktika, die im Bereich der klinischen Psychologie des Kindes und Jugendalters absolviert werden, bitte bei der Abteilung KPKJ anmelden.

3. Prüfung des Praktikums:


Nun wird dein Praktikum geprüft. Wenn die Praktikumsanforderungen erfüllt werden, erhältst du eine Bestätigungsemail. Somit steht deinem Praktikum nichts mehr im Wege und du kannst dich auf viele spannende Erfahrungen freuen.

4. Nach dem Praktikum:


Nachdem du das Praktikum abgeschlossen hast, reichst du die unterschriebene Praktikumsvoranmeldung, einen Praktikumsbericht, eine Bestätigung oder ein Zeugnis von der Institution, bei der zu das Praktikum gemacht hast, und eine Immatrikulationsbestätigung für den Zeitraums des Praktikums ein. Die Unterlagen schickst du erneut per Mail an Stefanie Arnold.
Wenn du dein Praktikum im Bereich der klinischen Psychologie des Kindes- und Jugendalters absolviert hast, dann sende deine Unterlagen an die praktikumsverantwortliche Person der Abteilung KPKJ.

Beim Praktikumsbericht geht es darum, dass du deinen Praktikumsort und deine Tätigkeit kurz vorstellst und eine Reflektion über deine Erfahrungen machst. Für die Erstellung des Berichts gelten die Richtlinien, die am Ende dieser Seite als PDF heruntergeladen werden können.

5. Anerkennung des Praktikums:


Sind die Unterlagen vollständig eingetroffen, werden diese geprüft und falls alles in Ordnung ist, im KSL eingetragen. Ist dies der Fall, erhältst du erneut eine Bestätigungsemail. Die Anerkennung des Praktikums dauert i.d.R. drei Wochen.

Ich habe die Praktikumsvoranmeldung vergessen?
Das ist kein grosses Problem. Überprüfe nochmals, ob du die Praktikumsanforderungen erfüllst. Ist dies der Fall, fülle trotzdem die Praktikumsvoranmeldung aus und sende sie mit allen anderen Unterlagen an Stefanie Arnold.
Bist du nicht sicher, ob du die Praktikumsanforderungen wirklich erfüllst und möchtest nicht vergebens einen Bericht schreiben, dann richte deine Frage an Stefanie Arnold und vereinbare falls nötig einen Besprechungstermin.

Wann muss ich spätestens den Praktikumsbericht einreichen?
Es wird empfohlen, den Bericht gleich nach Beenden des Praktikums zu schreiben, weil dann die Erinnerungen noch stark präsent sind. Der Praktikumsbericht eröffnet dir eine Möglichkeit, deinen Erfahrungen zu ordnen und mögliche Schlussfolgerungen für deine berufliche Laufbahn zu ziehen.
Ist es dir aber nicht möglich, den Praktikumsbericht gleich im Anschluss zu schreiben, besteht die Deadline spätestens 6 Wochen vor deinem Studiumsabschluss, sprich vor der Diplomübergabe.

Was beinhaltet der Praktikumsbericht?
Der Praktikumsbericht soll ca. 3 Seiten (12 pt) und umfassen und folgende Teile enthalten:
1. Beschreibung der Institution
2. Beschreibung deiner Tätigkeit
3. Persönliche Stellungnahme/Reflexion.
Der Praktikumsbericht wird nicht bewertet.

Das Psychologiestudium ist mein zweiter Bildungsweg. Davor habe ich bereits mehrere Jahre in meinem alten Beruf gearbeitet und viele praktische Erfahrungen gesammelt. Muss ich trotzdem noch ein Praktikum machen oder kann ich einen Teil meiner Tätigkeit als Praktikum anrechnen lassen?
Grundsätzlich muss jede Psychologiestudent:in ein Praktikum absolvieren, weil dieses ein wichtiger Bestandteil der universitären Ausbildung zum Psychologen darstellt. Die Anerkennung von praktischen Tätigkeiten ist aber in Ausnahmefällen möglich, bedarf aber eine mündliche Besprechung mit der Person, die für die Anerkennung der Praktika verantwortlich ist. Schreibe dazu eine E-Mail an die verantwortliche Person und vereinbare einen Termin.

Kann ich die 300 Stunden meines Praktikum im Teilpensum absolvieren?
Ja.

Kann ich die Stunden von verschiedenen Praktika kumulieren, um so auf die erforderlichen 300 Stunden zu kommen?
Ja (z.B. 1. Praktikum: 200h 2. Praktikum: 100h)

Ist es möglich, das Praktikum im Ausland zu machen?
Ja. Es gelten die gleichen Anforderungen für Praktika in der Schweiz oder im Ausland.